Beispielrechnung: Gewinn minus Freibetrag mal Steuersatz

Die Haupttätigkeit einer Schatzmeisterin oder eines Vereinskassierers besteht darin, im Laufe eines Geschäftsjahres alle Einnahmen und Ausgaben systematisch zu erfassen. Im Rahmen der Buchführung werden dabei die Geschäftsvorfälle den steuerlichen Tätigkeitsbereichen zugeordnet. 

Für alle Tätigkeitsbereiche werden gesonderte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen vorgenommen; so auch für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Hier sollte sich stets ein Überschuss ergeben, da im Falle eines Verlustes der Verlust der Gemeinnützigkeit droht. 

Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro 

Alle wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe eines Vereins werden saldiert. Vom verbleibenden Gewinn wird ein Freibetrag von 5.000 Euro abgezogen (vgl. § 24 Körperschaftsteuergesetz). Auf den verbleibenden Betrag, das zu versteuernde Einkommen, fällt 15 % Körperschaftsteuer an. 

Beispiel: Der Verein TuS Beispiel 01 hat folgende Einnahmen und Ausgaben im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: 

1. Geschäftsbetrieb Verkauf von Speisen und Getränke 

Einnahmen30.000
Ausgaben18.000
Überschuss12.000

2. Geschäftsbetrieb Werbung 

Einnahmen20.000
Ausgaben4.000
Überschuss16.000

3. Geschäftsbetrieb Verkauf von Sport- und Fanartikeln 

Einnahmen25.000
Ausgaben20.000
Überschuss5.000

4. Geschäftsbetrieb Vermietung Sportanlagen an Nichtmitglieder 

Einnahmen2.000
Ausgaben3.000
Überschuss-1.000

Gesamtüberschuss wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb:     32.000 

Abzüglich Freibetrag:5.00
Zu versteuerndes Einkommen27.000
Körperschaftsteuer x 15 %4.050

Zurzeit fällt darüber hinaus noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer an: 4.050 x 5,5 % = 222,75 € 

Hinzu kommt die Gewerbesteuer.

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Details

Autor:
Elmar Lumer

zuletzt aktualisiert:
Februar 2024