Besondere Verantwortungssituation: Angebote mit Minderjährigen

Was musst du beachten, wenn du aus wichtigem Grunde kurz die Sportstätte verlassen musst, z.B. für einen Toilettengang?

Die Gruppe muss im Vorfeld auf solche Situationen vorbereitet werden und wissen, wie sie sich bei deiner Abwesenheit zu verhalten hat. Gefährliche Beschäftigungen müssen während der kurzen Abwesenheit eingestellt und gefährliche Gegenstände weggeschlossen werden. Bei der Leitung von Gruppen Minderjähriger müssen je nach Alter weitere Grundsätze berücksichtigt werden, z.B. das älteste Kind auffordern, dich bei sich abzeichnenden Gefahren sofort zu verständigen.

Darüber hinaus solltest du anstreben, dass Minderjährige altersangemessen lernen können, eigenverantwortlich zu handeln und dabei erleben, dass du ihnen verantwortliches Handeln zutraust.

Zu beachten ist bei alledem, dass der Gang vor die Turnhalle, um eine Zigarette zu rauchen, keinen wichtigen Grund darstellt, die Gruppe kurz aus den Augen zu lassen und damit als Aufsichtspflichtverletzung ausgelegt werden kann. Für den Aufsichtspflichtigen kann sich eine Pflicht zum Schadensersatz ergeben, wenn die zu beaufsichtigende Person diesem Dritten widerrechtlich und schuldhaft einen Schaden zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Aufsichtspflicht genügt wurde oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

Wie ist die Situation zu bewerten, wenn du dich verspätest und nicht rechtzeitig an der Sportstätte eintriffst?

Im Vorhinein müssen entsprechende Absprachen getroffen werden, wie sich die Gruppenmitglieder bei deiner Verspätung verhalten sollen:

  • die/der ÜL/JL der vorangegangenen Gruppe wird gebeten, so lange zu warten und die Gruppe in Empfang zu nehmen
  • die Teilnehmenden werden aufgefordert, vor der Sportstätte bis zum Eintreffen zu warten und die Sportstätte nicht ohne JL/ÜL zu betreten
  • die Eltern lassen ihre Kinder nicht einfach aus dem Auto aussteigen und fahren weg, sondern vergewissern sich, dass die/der ÜL/JL tatsächlich vor Ort ist

Die/der sich verspätende ÜL/JL muss die Personen über die Verspätung informieren, die weitere Schritte einleiten können, z.B. den Vereinsvorstände oder einen anderen Übungsleiter vor Ort, die dann die Aufsicht über die wartenden Kinder organisieren.

Trägst du die Verantwortung, wenn Minderjährige vor vereinbartem Beginn der Übungsstunde vor der Sportstätte toben und es zu einer Verletzung kommt?

Die Verantwortung beginnt in dem Moment, der mit dem Erziehungsberechtigten vereinbart wurde. Wenn du aber durch das eigene Verhalten signalisierst, dass du dich ab sofort zuständig fühlst, übernimmst du die Aufsichtspflicht stillschweigend. Das geschieht zum Beispiel durch das
Aufschließen der Türe zur Sportstätte und das Hineinlassen der Kinder vor Beginn der Übungsstunde.

Wie ist die Verantwortung bei Eltern-Kind-Gruppen geregelt?

Du bist für den gesamten Ablauf verantwortlich. Du musst dafür sorgen, dass es nicht zu Schäden und Verletzungen kommt, die durch dein schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten ausgelöst werden. Werden Eltern zu Aufgaben wie Hilfestellung leisten herangezogen, müssen die Eltern entsprechend eingewiesen werden, ihr Handeln überprüft und ggf. muss eingegriffen werden. Sie müssen deinen Anweisungen Folge leisten. Selbstverständlich haben die Eltern jederzeit das Recht, mit dem eigenen Kind die Sportstunde abzubrechen und die Sportstätte zu verlassen. In diesem Moment erlischt auch die Verantwortung dem Kind gegenüber.

Trägt ein ÜL/JL weiterhin Verantwortung, wenn er einen Minderjährigen vor dem vereinbarten Ende einer Übungsstunde nach Hause fahren lässt, weil dieser keine Lust mehr hat, mitzumachen?

Grundsätzlich dürfen Minderjährige nicht vor dem Übungsstundenende nach Hause fahren. Wenn die Eltern diesem früheren nach Hause fahren aber schriftlich zugestimmt haben, dann endet die Verantwortung beim Verlassen der Sportstätte. Daraus ergibt sich, dass Minderjährige auch nicht aus disziplinarischen Gründen nach Hause geschickt werden dürfen. Je älter die Minderjährigen sind, umso eher kann ihnen das eigenverantwortliche nach Hause fahren auch vor Ende der Übungsstunde zugetraut werden.

Welche verbindlichen Vereinbarungen mit Eltern von Minderjährigen müssen getroffen werden?

In Bezug auf Beginn und Ende der Aufsichtspflicht muss geklärt sein, ob die Minderjährigen von ihren Eltern übergeben und übernommen werden oder ob sie selbstständig zur Sportstätte kommen und weggehen. Wenn Kinder immer abgeholt werden sollen, ist es wichtig, die Telefonnummern der Eltern zur Verfügung zu haben. Für unvorhergesehene Situationen sollte darauf Wert gelegt werden, dass die Eltern bestimmen, an welche andere Person das eigene Kind übergeben werden darf (z.B. die Großeltern). 

Es sollte eine Erklärung der Eltern vorliegen, dass ihre Kinder uneingeschränkt an allen Aktivitäten teilnehmen dürfen und auch damit einverstanden sind, das Sportangebot in Ausnahmefällen an andere Orte zu verlegen, z.B. bei großer Hitze nach draußen oder bei Regen in die Halle. Diese Elternerklärungen sollten vor Beginn der „Saison“ schriftlich vorliegen.

Wie lange musst du warten, wenn ein Kind nach einer Sportstunde nicht abgeholt wird, obwohl es sonst immer abgeholt wird und das Abholen mit den Eltern vereinbart ist?

Es gibt keine generell gültige Lösung. Das Verhalten hängt vom Einzelfall ab und davon, welche konkreten Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten getroffen wurden. Die Entscheidung hängt auch vom Alter und Entwicklungsstand der Minderjährigen ab. In jedem Falle muss eine zumutbare Zeit gewartet werden, und während des Wartens sollte Kontakt mit Erziehungsberechtigten aufgenommen und deren Verspätung geklärt werden. Sind die Eltern nicht erreichbar und auch keine Informationen über den Verbleib der Eltern zu erhalten, kann z.B. entschieden werden, dass das Kind zunächst in die Obhut des ÜL der nachfolgenden Gruppe übergeben wird. Es wird dann eine Information an die Tür der Sportstätte gehängt, dass das Kind in der Sporthalle abgeholt werden kann. Wird ein Kind dann noch immer nicht abgeholt, muss das Jugendamt oder die Polizei eingeschaltet werden.

Was musst du beachten, wenn ein Minderjähriger sich während einer Sportstunde verletzt hat?

Du musst Erste Hilfe leisten und parallel darauf achten, dass die Restgruppe sich so verhält, dass es nicht zu weiteren Verletzungen oder Schäden kommen kann. Dabei muss abgewogen werden zwischen der Schwere der Verletzung und dem daraus resultierenden Betreuungsbedarf des Verletzten und der Gefährdungssituation der Restgruppe. Es ist hilfreich, solche Situationen vor dem Eintreffen mit der Gruppe zu üben, so dass alle Handlungen reibungslos klappen, wenn es darauf ankommt.

Wenn der Verletzte üblicherweise allein per Fahrrad nach Hause fährt, müssen die Eltern informiert werden, damit diese ihr Kind abholen (z.B. nach einem Zusammenstoß mit dem Kopf).

Wenn ein Arzt und/oder ein Krankenwagen hinzugezogen werden müssen, dann ist es in jedem Falle notwendig, die Eltern zu informieren. Wird der Minderjährige durch einen Rettungswagen vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht, musst du abwägen, ob du selbst mitfahren musst. Das ist nur möglich, wenn das ohne Gefährdung der Restgruppe geschehen kann.

Darfst du Kinder nach Hause bringen?

Ja, wenn dieses mit den Eltern unter definierten Bedingungen ausdrücklich so vereinbart ist.

Allerdings ist es zu klären, ob du dieses tatsächlich zu den eigenen Aufgaben machen solltest, vor allem, wegen der damit verbundenen Risiken. Zum Beispiel sind Fragen des Versicherungsschutzes im Vorfeld zu klären. Selbstverständlich muss das Auto entsprechend der Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung ordnungsgemäß ausgerüstet sein.
Verschuldet der ÜL einen Unfall und das mitgenommene Kind kommt zu einem Schaden, kann eine strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung die Folge für die/den ÜL/JL sein.

Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren eine Übungsstunde leiten?

Generell sollten Jugendliche als Helfer und nicht als Leiter in Übungsgruppen eingesetzt werden und dabei Erfahrungen sammeln, ehe ihnen mit 18 Jahren eine größere Verantwortung zugemutet werden kann. Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Jugendliche selbst Gruppen leiten: 

  • Ein erfahrener Erwachsener (z.B. Übungsleiter, Vorstandsmitglied) sollte regelmäßig als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und sich vergewissern, dass der Jugendliche dieser Aufgabe gewachsen ist.
  • Ein erfahrener Erwachsener sollte in der Nähe sein und in Notfällen eingreifen können, z. B. von der Nachbarhalle aus.
  • Die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen müssen dem schriftlich zustimmen.
  • Der Vereinsvorstand muss die Beauftragung aussprechen.
  • Der Jugendliche muss sich für diese Aufgabe eignen und z. B. entsprechende Qualifikationen (Übungsleiter-Ausbildung), persönliche Zuverlässigkeit und seelisch/soziale Reife besitzen.

Details

Autoren:
Dietmar Fischer 
Jochen Grahn 
Elmar Lumer

zuletzt aktualisiert:
Januar 2026

Quelle:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

VBG

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