Die Kernaufgabe: Sichere Angebote machen, Verletzungen und Schäden vermeiden
Wer ist verantwortlich, wenn die Übungsstunde in einer städtischen Halle stattfindet und in dieser Halle Schäden bestehen, die zu Verletzung führen können - ist dann die Stadt verantwortlich?
Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der einen Verkehr eröffnet, die nötigen Schutzvorkehrungen zum Schutze Dritter zu schaffen hat, also für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen hat. Der Sportverein muss aufgetretene Schäden der Stadt umgehend melden, aber bis zum Beheben der Schäden darf die Halle nicht zum Sporttreiben genutzt werden. Handelt es sich um geringfügige Schäden, dann kann der gefährliche Bereich (z.B. eine defekte Steckdose) auch großräumig abgesperrt werden und der Sport in der restlichen Hallenhälfte durchgeführt werden.
Dürfen defekte Sportgeräte genutzt werden?
Ein defektes Sportgerät muss umgehend aus dem Verkehr gezogen werden und für andere gut sichtbar als defekt gekennzeichnet werden. Der Eigentümer, Pächter oder Verkehrssicherungspflichtige muss informiert werden, damit dieser das Gerät repariert oder entsorgt.
Falls in der Sportstätte ein „Schadenhandbuch“ geführt wird, muss das defekte Gerät dort vermerkt werden.
Dürfen im Sport Gegenstände eingesetzt werden, die gar nicht als Sportgeräte konzipiert sind, z.B. Alltagsmaterialien wie Wäscheklammern, Bierdeckel, Handtücher?
Entscheidend ist, dass von den eingesetzten Geräten keine Gefahren ausgehen können und es nicht zu Schäden in der Sportstätte kommen kann. Wenn die Übungsleitung sich darüber vergewissert hat, dann dürfen auch selbst mitgebrachte Gegenstände eingesetzt werden.
Darfst du ein Trampolin einsetzen?
Beim Einsatz von Geräten gilt das gleiche wie bei allen Angeboten, die du umsetzt: Du musst das eingesetzte Gerät kennen und sicher einsetzen können. Du musst die Kompetenz im Umgang mit dem Trampolin nachweisen können. Das gelingt u. a., wenn du erfolgreich an einer entsprechenden Qualifizierung teilgenommen und eine entsprechende Bescheinigung erhalten hast.
Darfst du die Teilnehmenden der Nachfolgegruppe in die Sportstätte hineinlassen, obwohl die verantwortliche Übungsleitung dieser Gruppe noch nicht da ist?
Wenn du Sportler in die Sportstätte hineinlässt, übernimmst du stillschweigend die Verantwortung. Du musst dich dann fortlaufend vergewissern, dass diese Personen sich selbst und Dritte nicht schädigen. Du musst dann also auch so lange als Verantwortlicher warten, bis der für die Gruppe Verantwortliche eintrifft.
Um diese Verantwortung nicht auf sich zu nehmen, sollten keine Personen in die Sportstätte hineingelassen werden, sondern sie sollten zum Warten vor der Tür aufgefordert werden, bis die zuständige Übungsleitung eintrifft.
Bist du auch für die Situation in den Umkleidekabinen vor und nach der Übungsstunde verantwortlich?
Ja. Die Verantwortung für die Gruppe gilt in der Regel vom Eintritt bis zum Verlassen der Sportstätte, Umkleidekabinen gehören dazu. Je nach Gruppenzusammensetzung z.B. bei Kindergruppen kann es notwendig sein zu überprüfen und darauf einzuwirken, dass es in der Umkleidekabine nicht zu Schäden kommt. Selbstverständlich muss dabei die Intimsphäre der sich umkleidenden und duschenden Sportler respektiert werden. Bei gemischtgeschlechtlichen Kinder- und Jugendgruppen darf der Eintritt eines Übungsleiters bzw. einer Übungsleiterin in der Mädchen- bzw. Jungenkabine nur erfolgen, wenn dieses unbedingt erforderlich ist und nach deutlichem Klopfen an die Tür mit dem Hinweis, dass man in Kürze eintreten will. Am besten ist es, wenn gemischtgeschlechtliche Gruppen von einer Übungsleiterin und einem Übungsleiter gemeinsam geleitet werden.
Von welchen Kriterien ist es abhängig, wie du deine Aufsichts- und Fürsorgepflicht erfüllst?
Die Aufsichtsführung hängt von folgenden Faktoren ab:
Örtliche Umgebung: Je gefährlicher eine Umgebung ist (z.B. Sport im Wald, Laufen in der Stadt, Fahrrad fahren auf öffentlichen Straßen), umso intensiver musst du die Gruppe im Auge haben
- Gefährlichkeit der Beschäftigung: Bei Aktivitäten wie Schwimmen, Turnen an Geräten, Kugelstoßen musst du besonders klare Anweisungen geben und das Geschehen besonders aufmerksam verfolgen.
- Zusammensetzung der Gruppe: Ist die Gruppe sehr heterogen, was den Leistungsstand, das Sozialverhalten oder die Motivation angeht, muss der Gruppenprozess aufmerksam beobachtet werden, weil vielleicht einzelne Gruppenmitglieder sich und andere wegen fehlender Konzentration, Überforderung oder Verhaltensauffälligkeiten gefährden könnten.
Kompetenzen des Übungsleiters: Bist du selbst unsicher bei dem Angebot, das du anleitest, dann musst du besonders sorgfältig planen und ganz konzentriert sein. Im Zweifelsfall musst du darauf verzichten, ein Angebot zu unterbreiten, wenn deine Kompetenzen nicht ausreichen, das Angebot sicher umzusetzen (z.B. Unsicherheiten bei Hilfestellungen, bei Geräteaufbauten, in Bezug auf Beschaffenheit der Sport-geräte).
Wie groß darf eine Gruppe sein, die von dir geleitet wird?
Das hängt vom Angebot und der örtlichen Umgebung ab sowie von den Kennzeichen der Gruppe und den eigenen Erfahrungen. Bei einem Aerobic-Angebot kannst du durchaus 30 Gruppenmitglieder allein betreuen, während beim Schwimmtraining pro Bahn deutlich weniger Schwimmer von dir im Auge gehalten werden können. Häufig ist es sinnvoll, dass Gruppen von zwei Übungsleitungen geleitet werden.
Wie reagierst du, wenn du vom Vorstand die Anfrage erhältst, eine Gruppe zu leiten, dir dieses aber nicht zutraust?
Die Anfrage ablehnen. Die eigenen Bedenken, z.B. wegen der zu großen Gruppengröße, der eigenen fehlenden Kompetenzen o. ä. müssen dem Vorstand gegenüber geäußert werden. Dann wird der Vorstand eine andere Lösung finden. Wer eine Verantwortung übernimmt, der er sich nicht gewachsen fühlt, gefährdet die Sportler/-innen und gerät in Gefahr, bei aufgetretenen Schäden zum Schadenersatz herangezogen und haftbar gemacht zu werden.
Wie gestaltest du sichere Sportangebote?
Zuerst musst du die Sportstätte vor jeder Stunde in Augenschein nehmen und die dabei evtl. festgestellten Risiken ausschalten (z.B. Absperren der rutschigen Fläche, infolge eines undichten Daches), und die Angemessenheit der Sportbekleidung überprüfen (Schmuck abnehmen, Sportbrille nutzen, lange Haare zusammenbinden). Danach die Teilnehmer für sicherheitsbewusstes Verhalten sensibilisieren und deutlich machen, welche Verhaltensweisen erwünscht und welche nicht erlaubt sind (Sicherheitskompetenz fördern).
Die Gruppe beim Sporttreiben beobachten und eingreifen, wenn Gefahren auftreten oder Gruppenmitglieder sich nicht an die Regeln halten. Die Verhaltenserwartungen wiederholen und bei erneuten Regelverstößen einen Sportler vom weiteren Mitmachen ausschließen.
Details
Autoren:
Dietmar Fischer
Jochen Grahn
Elmar Lumer
zuletzt aktualisiert:
Januar 2026
Quelle:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
VBG
Mindestlohngesetz