Nach dem Schadenfall - Versicherungsschutz durch Landessportbund NRW und VBG
Eine Sportlerin in der Übungsgruppe hat einen Unfall - Wie ist der Versicherungsschutz geregelt?
Ganz wichtig ist, dass der/die Sportler*in Vereinsmitglied ist und der Unfall bei einer offiziellen Vereinsveranstaltung passiert ist. Dann besteht Versicherungsschutz über die Sport-Unfallversicherung des Landessportbundes NRW. Der Unfall wird dem Vereinsvorstand gemeldet und dieser stellt sicher, dass eine Unfallmeldung an das Versicherungsbüro des Landessportbundes NRW übermittelt wird.
Im Übrigen kann dieser Unfallversicherungsschutz auch von den ÜL/JL und Betreuer in Anspruch genommen werden. Zusätzlich sollte dieser Personenkreis aber immer auch eine Unfallmeldung an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) abgeben (vgl. 38).
Nichtmitglieder sind nicht über die Sportversicherung versichert. Der Verein hat allerdings die Möglichkeit, freiwillig eine Zusatzversicherung für Nichtmitglieder abzuschließen.
Ein Sportler erleidet einen Unfall auf dem Weg zur Sportstätte - Ist er versichert?
Versicherungsschutz über den Landessportbund NRW besteht auch bei Wegeunfällen. Die Mitglieder des Sportvereins sind also auf den direkten Wegen zu und von Veranstaltungen, für die sie Versicherungsschutz haben, gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet nach der Rückkehr mit dem Wiederbetreten.
An der vom ÜL betreuten Station beim öffentlichen Spiel- und Sportfest verletzt sich ein Teilnehmer - gibt es Versicherungsschutz?
Zuallererst ist die Ursache der Sportverletzung zu klären. Wenn der Sportverein als Veranstalter die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, indem z. B. ein defektes Sportgerät eingesetzt wurde, haftet der Verein für den Schaden. In der Regel tritt bei durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden die durch den Landessportbund NRW abgeschlossene Sport-Haftpflichtversicherung ein.
Eine Übungsleiterin transportiert im eigenen PKW Kinder zum Wettkampf. Während der Fahrt kommt es zu einem Verkehrsunfall - wie ist der Versicherungsschutz geregelt?
Fahrten von und zu Sportstätten und Vereinsveranstaltungen auf dem direkten Weg sind über die Versicherungen des Landessportbundes NRW unfallversichert. Alle Insassen im PKW sind also versichert, vorausgesetzt, der Unfall wurde nicht vorsätzlich verursacht. Hat der/die Übungsleiter*in den Unfall durch fahrlässiges Handeln verschuldet, muss er/ sie selbst für Schäden am eigenen PKW aufkommen. Um finanzielle Risiken für freiwillig engagierte Mitarbeiter*innen im Sportverein so gering wie möglich zu halten, kann der Verein für solche Situationen eine Kfz-Zusatzversicherung abschließen, die dann entsprechend der Versicherungsbedingungen Schäden abdeckt.
Details
Autoren:
Dietmar Fischer
Jochen Grahn
Elmar Lumer
zuletzt aktualisiert:
Januar 2026
Quelle:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
VBG
Mindestlohngesetz