Steuer- und Versicherungsfragen

Wie viel darf ich als ÜL steuerfrei verdienen; sind meine Ausgaben als ÜL steuerlich absetzbar?

Bis zur Höhe von 3.300,00 € pro Kalenderjahr sind Einnahmen von ÜL, die nebenberuflich für gemeinnützige Sportorganisationen tätig sind, steuerfrei (sog. ÜL-Freibetrag). Einnahmen aus mehreren Tätigkeiten als ÜL sind dabei zusammenzurechnen. Auch Vereine müssen im Anwendungsbereich dieses Freibetrages keine Steuern abführen. Zu den Einnahmen von ÜL im Rahmen des Freibetrages gehören grundsätzlich alle Zahlungen und steuerlich relevanten Vorteile, die ÜL im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhalten. Dies sind neben der Vergütung für das Training z.B. auch Fahrtkostenerstattungen für die Fahrt zum Training bei Benutzung eines Privatfahrzeugs. Maßgeblich sind insoweit die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften. Die mit der ÜL-Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Ausgaben dürfen nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen in Höhe von € 3.300,– im Kalenderjahr insgesamt übersteigen.

Sind für diese Einnahmen Sozialabgaben zu zahlen?

Nein! Weder Verein noch ÜL müssen bei Einnahmen aus der/den ÜL-Tätigkeit/en bis zu 3.300,00 €/Kalenderjahr Sozialabgaben abführen. Es müssen auch keine Sozialversicherungsmeldungen vorgenommen werden. Für den Verein gelten Besonderheiten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wie ist die Rechtslage, wenn ich als ÜL mehr als 3.300,00 € pro Kalenderjahr verdiene?

Die Einnahmen sind dann steuerpflichtig.

Der Verein wird mit dem ÜL entweder als Selbstständigem oder als Arbeitnehmer zusammenarbeiten. Als Selbständiger ist der ÜL für die Versteuerung der Einnahmen und für seine soziale Absicherung selbst verantwortlich. Für den ÜL als Arbeitnehmer führt der Verein als Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben ab. Der Status des ÜL als Selbständiger oder Arbeitnehmer hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Der Verein und der ÜL haben die Möglichkeit, den sozialversicherungsrechtlichen Status bei der Deutschen Rentenversicherung (in Berlin) klären zu lassen.

Wie viel darf ich als ÜL in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (603-€-Job) verdienen?

Grundsätzlich gilt die regelmäßige monatliche Entgeltgrenze von 603 € bei einer geringfügigen Beschäftigung. Die  3.300,00 € des ÜL-Freibetrages können dabei zusätzlich vom Verein gezahlt werden, wenn die ÜL-Tätigkeit im Vertragszeitraum durchschnittlich nicht mehr als 14 Std./Woche umfasst. Für diese 3.300,00 € fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Wird der Jahresfreibetrag auf 12 Monate verteilt, kann der Verein an den ÜL auf diese Weise bis zu 878 € monatlich zahlen.

Details

Autoren:
Dietmar Fischer 
Jochen Grahn 
Elmar Lumer

zuletzt aktualisiert:
Januar 2026

Quelle:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

VBG

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